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„Zwei Liebhaber - doch gar kein Glück“ – Wer Erbe wird, ergibt sich nicht aus „Deutungen“

„Sie war meine große Liebe“, erklärt der gut angezogene Bibliothekar Klaus H. (45) mit dem schütteren Haarwuchs dem überraschten Testamentsvollstrecker.

Patricia P. (79), seine Freundin, ist vor wenigen Monaten verstorben, Klaus H. trägt deshalb Trauer. Beide hatten nicht zusammengelebt, aber waren „sehr, sehr eng“, wie er deutlich ausführt.

„Wir waren seit zehn Jahren ein Paar. Sie hatte keine Kinder. Ich war ihr Mann, ich war die Familie. Ich habe die Haustürschlüssel. Sie wollte, dass ich ihr Alleinerbe bin.“

Eine große Überraschung

Ein Testamentsvollstrecker hört das häufig. Ein Testament ist bislang nicht aufgetaucht. Demnach würde, gemäß der gesetzlichen Erbfolge, die Schwester Traute als einzige lebende Verwandte Erbin. Als er Klaus H. erklärt, für seinen Anspruch gäbe es aber bislang keine Anhaltspunkte, reagiert Klaus H. fassungslos und entrüstet. „Das muss in ihrem Testament stehen. Sehen Sie nach.“

Die verstorbene Patricia P. war keine Unbekannte. Ihr gehörte über eine Holding ein großes Familienunternehmen mit 1300 Mitarbeitern in Nordhessen, gemeinsam mit ihrer Schwester Traute (89), die im Seniorenheim lebt und nicht mehr gesund ist. Beide Damen hatten sich bis vor wenigen Jahren stark im vom Vater geerbten Betrieb engagiert. Beide saßen lange im Aufsichtsrat. Geschäftsführer Winfried S. erinnert sich: „Frau P. war die resolutere Eigentümerin, mit Humor aber hartem Durchsetzungsvermögen.“ Patricia P. starb verwitwet und kinderlos.

Der Testamentsvollstrecker, der mit der Abwicklung ihres Erbes befasst ist, beschließt, sich in der Villa der Verstorbenen noch mal auf die Suche zu machen.

Die umworbene Unternehmerwitwe

Zu seiner Überraschung trifft er dort den Fitnesstrainer, Hassan L. (55), im Schlafzimmer an, wo er persönliche Dinge der Verstorbenen durchsieht. Auch der Trainer hat offenbar Hausschlüssel – und bricht unmittelbar in Tränen aus. Er erklärt dem verdutzten Testamentsvollstrecker, Patricia sei „seine Frau“ gewesen. Er sei mit Patricia P. seit 3 Jahren fest liiert gewesen.

Täglich sei er ins Haus gekommen. Es sei eine Liebesbeziehung gewesen, wie „normale Leute“ sich das nicht vorstellen können. Er habe alles für sie getan. Es stellt sich heraus, auch er ist der Auffassung, er sei ihr Alleinerbe.

Das habe sie ihm auch immer wieder gesagt.

Das Vermögen und das Haus gehen an…..

Die Erwartungen eskalieren. Nach ausgiebiger erneuter Suche findet der Testamentsvollstrecker im Schreibtisch von Patricia P. ein in 2015 korrekt aufgesetztes eigenhändiges Testament. In diesem wiederruft sie allen früheren Regelungen, die sie einmal getroffen hatte und setzt Klaus H. zum Alleinerben ein. Indes hat Patricia P. zwei Jahre später seinen Namen wieder ausgestrichen. Offenbar zu der Zeit, zu der sie Hassan L. kennenlernte. Stattdessen hat sie darunter gesetzt „wird noch benannt“, und ein Datum. Eine Phase der Unentschiedenheit. Und diese Entscheidung hat sie zu Lebzeiten nicht mehr getroffen. Angesichts der Zuneigung beider Herren fiel die Wahl möglicherweise auch schwer, denn wie sich herausstellt, haben sich beide Männer sehr um sie bemüht.

Es folgt eine pikante Auseinandersetzung zwischen zwei Herren, die offenbar nichts voneinander wussten, und dem Testamentsvollstrecker.

Das Nachlassgericht lässt dies ungerührt: es stellt fest, – keiner der Herren ist namentlich aktuell benannt. Dass Klaus H. einmal benannt war und wieder durchgestrichen wurde legen die Richter so aus, dass er nicht mehr Erbe werden sollte.

Am Ende erbt keiner der beiden bemühten Herren, sondern, im Wege der gesetzlichen Erbfolge, die nächste lebende Verwandte, die Schwester Traute.

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