Die sechs wichtigsten Punkte im Erbrecht für Familienunternehmen

Das Erbrecht bestimmt, was mit dem gesamten Hab und Gut einer verstorbenen Person geschehen soll. Überall auf der Welt gilt folgende Regel: soweit diese Person nichts Besonderes selbst bestimmt hat, bestimmt das in dem Land geltende Gesetz (Erbrecht), wer Erbe wird. Alle gesetzlichen Erbfolgeregeln auf der Welt begünstigen zunächst die direkten Verwandten (Blutsverwandten) und Ehegatten als direkte Erben.

Weil das so ist, verfügen die meisten Menschen vnichts Besonderes vor ihrem Tod. Und so erben daher nach gesetzlichen Erbrecht fast immer die Kinder und die Ehegatten.

Komplexer kann dies aber werden, wenn der oder die Verstorbene als Erbschaft ein Familienunternehmen und privates Vermögen hinterlässt. Denn: überwiegend regeln Unternehmer und Unternehmerinnen nämlich auch nichts oder zu wenig, was ihren Nachlass angeht.

Fehlende Regelungen können dem Familienunternehmen das „Leben schwer machen“

Dieser Mangel an Regelung hat dann zur Folge, dass das gesetzliche Erbrecht gilt und die Erbengemeinschaft besonders häufig in Streit geraten kann, was mit dem Vermögen im Einzelnen geschehen soll. Der eine will seinen Anteil in Geld, der zweite das Unternehmen erhalten, der dritte es grundlegend verwandeln. In Phasen des Streits, die lange dauern können, leidet vor allem das Unternehmen.

  1. Das gesetzliche Erbrecht ist recht starr. Es teilt mathematisch auf und berücksichtigt nicht das Bedürfnis eines Betriebs nach klarer Führung und Kontinuität. In dem Hybrid „Familienunternehmen“ mischen sich aber unternehmerische Belange und familiäre Beziehungen. Das heißt, das Unternehmen ist darauf angewiesen, dass es keinen Führungsstreit gibt.
  2. Das gesetzliche Erbrecht hilft nicht, um belastete Familienbeziehungen auszugleichen. Zwist oder Wut können dazu führen, dass Erben streiten, bis das Unternehmen existenzgefährdet ist. Kann man Streit vermeiden, indem man z.B. Familienmitglieder „ausschließt“? Nein, im Gegenteil, der Streit würde schlimmer: leibliche Kinder können nämlich immer ihren Anteil fordern, auch dann, wenn der Verstorbene ausdrücklich etwas Anderes verfügt hatte.
  3. Wegen dieser Vermischung von familiärer Nähe, Eltern-Kind-Beziehung, Sorgepflicht und Ehe, Treue, Zusammenhalt und Erwartungen aneinander und an die Eltern gilt:
    • je mehr Vermögen ein Familienunternehmer hinterlässt, um so höher das Potential für Streit in dem Kreis der Erben.
    • Insbesondere, wenn zu Lebzeiten des Vermögenden diese Beziehungen untereinander und zum Verstorbenen nicht gut verlaufen sind, bzw. von Neid und Eifersucht getragen wurden.
  4. Marode oder gescheiterte Eltern-Kind-Beziehungen und eheliche Untreue enden immer im Erbenstreit.
  5. Familienfehden können Generationen überdauern und Familienvermögen vernichten.
  6. Familienunternehmen sind ganz besonders anfällig für Streit unter den Erben. Es ist daher wichtig, sich von vornherein über Streitpotentiale klar zu werden und den Nachlass des Unternehmers zu regeln. Erfolgt dies nicht, oder nicht klar genug, ist die Witwe mit ihren Kindern die Leidtragende.

 

Erbenstreit zu vermeiden verlangt von einer Familie vorherige Überlegung, persönlichen Einsatz, Verständnis der Positionen, Flexibilität und Fingerspitzengefühl. Und immer wieder eine Prüfung der Lage.

Die Ehefrau des Unternehmers muss selbst rechtzeitig aktiv werden

Als Unternehmerehefrau oder Angehöriger eines Familienunternehmens haben Sie die Chance und die Möglichkeit, dies im eigenen Interesse mit zu gestalten. Gerade mit Blick auf Ihre – ggf. noch sehr jungen – Kinder sollten Sie Ihre Situation kennen.

Sie sollten auf den Krankheits- oder Todesfall des Unternehmers vorbereitet sein und einen Plan haben, was dann geschehen soll und eine Nachfolgeregelung. Idealerweise durchdenken Sie einmal frühzeitig für sich selbst die Situation, um im Anschluss it Miteigentümern und den eigenen Kindern eine Regelung finden.

Nachfolge ist ein langwieriger Prozess, der überlegt sein will, kein schlagartiger Übergang.

Am Ende ist ein vermiedener Streit – in der Gesamtschau – ein ökonomischer Gewinn für jede Familie und das Unternehmen, auch wenn der Einzelne gegebenenfalls nachgeben muss.

Sie denken, in Ihrer Familie ist der Nachlass des Unternehmers nicht ausreichend oder nicht klar geregelt?

Sie haben das Gefühl, das kann für Sie nachteilig sein? Werden Sie aktiv.

 

Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch mit Sybille: +49 (0) 69 4080 6020