Über mich

Schon immer mussten Ehefrauen aus mittelständischen Familienunternehmen entscheiden, was aus ihnen und dem Unternehmen werden soll, wenn der Unternehmer plötzlich wegfiel. Denn meistens gab es dafür keine klare Regelung oder einen Plan.

Heute ist das mehr denn je so. In den überwiegenden Fällen ist in Mittelstandsunternehmen die Nachfolgefrage nicht wirklich geklärt. Und so wird die Witwe zur Haupterbin und zur Entscheiderin im Unternehmen. Manchmal ist ihr dies noch gar nicht bewusst.

Die Herausforderungen, die in diesen Situationen entstehen können, sind immens. Insbesondere, wenn die Ehefrau nicht vorher schon mitgearbeitet hat, ist das ein Sprung ins kalte Wasser.

Mich hat speziell diese Situation in Familienunternehmen immer interessiert.

Ich selbst bin in Frankfurt zur Schule gegangen und habe dort Jura studiert, um ab 1995 in einer internationalen Kanzlei (CliffordChance) im Wirtschaftsrecht zu arbeiten. Später habe ich in Washington DC noch einen Abschluss im amerikanischen Recht gemacht mit dem Schwerpunkt Business.

Als ich zurückkam, hatte ich gelernt, dass amerikanische Anwälte zwischen Unternehmerjobs und Rechtsanwaltstätigkeit hin- und herspringen können. Das gab es damals in Deutschland nicht, man war entweder Anwältin oder auf Unternehmerseite.

Das reichte mir nicht. Ich wechselte für einige Jahre in große Konzerne (Deutsche Telekom, Bertelsmann, ReedElsevier), ins operative Geschäft, was eine sehr spannende Zeit für mich war und ich leitete selbst eine Zeitlang einen mittelständischen Verlag mit 200 Mitarbeitern.

Ab 2003 habe ich mich – aus familiären Gründen – dann in Frankfurt am Main wieder als Anwältin niedergelassen. Inzwischen bin ich bundesweit für meine Mandantinnen tätig.

  • Mein Interesse als Anwältin gilt Unternehmerehefrauen, Unternehmerwitwen und Angehörigen aus Familienunternehmen im Erbfall.
  • Ich habe mir die Vorfeldberatung und speziell die Hilfe für „Witwen und Angehörige nach dem Tod des Unternehmers“ und in der Übergangssituation zum Schwerpunkt gemacht.
  • Ich kläre auf in Treffen und in Vorträgen.
  • Ich befürworte die frühzeitige Bildung von Beiräten, um insbesondere die Hauptperson, die Ehefrau oder auch die Angehö-rigen für den Fall der Verantwortungsübernahme rechtzeitig zu schulen. Die Betroffenen sollten sich diese Berater selbst aussuchen.
  • Typische Risiken sind, dass Zwist unter den Erben entsteht, was geschehen soll. Schwierig wird es, wenn es Schulden gibt, die auf dem Betrieb lasten. Und höchstes Risiko entsteht, wenn dann nicht schnell genug ein Nachfolger oder Nachfolgerin (oder Käufer) für das operative Geschäft zur Stelle ist.
  • Ich befürworte, dass eine Unternehmerehefrau sich so früh wie möglich selbst mit dem Thema befasst und sich vorab eine Meinung bildet. Dass sie sich mit Frauen in der gleichen Situation trifft und bespricht. Ich biete hierzu diverse Treffen und Vorträge an.
  • Das Interesse meiner Mandantinnen steht für mich an erster Stelle. Ich arbeite anwaltlich und ziehe – je nach Bedarf – spezialisierte Kollegen und Berater hinzu, die sich durch ihre Expertise auszeichnen.
  • Jede Unternehmerehefrau und jede Familie ist einzigartig und jede Fallkonstellation auch. Allen gemeinsam ist, dass ein Niedergang des Unternehmens allen schadet.

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