Unternehmerehefrau Heidelinde Behrends macht sich Sorgen um die Zukunft

Was wird später aus mir, was aus dem Unternehmen?

Als Unternehmerehefrau oder Angehöriger eines Familienunternehmens sollten Sie – soweit Sie zum Erbenkreis gehören – gut informiert sein über alle finanziellen Entwicklungen, die Sie jetzt und in der Zukunft unmittelbar betreffen können.

Das heißt, idealerweise wissen Sie bereits, was aus dem Unternehmen werden soll und was aus dem (gemeinsamen) privaten Vermögen im Fall des Versterbens des Unternehmers werden soll. Wenn Sie es nicht wissen, sollten Sie sich jetzt informieren und ein paar Überlegungen anstellen.

Dies können Sie – ganz unabhängig von Ihrer Familie – für sich selbst vornehmen, „um ruhiger zu schlafen“ oder vernünftige Überlegungen für Ihre (noch jungen) Kinder anzustellen. Oder aber gemeinsam mit allen in der Familie Gespräche einleiten, bei denen alle Interessen vom Berater angehört werden, auch mal im Vier-Augen-Gespräch.

1. Was soll später werden? – Familienstiftungen sind ratsam, wenn gut erarbeitet.

Gute Zukunftsregelungen bedürfen guter Überlegungen.
Soll das Unternehmen nach dem Tod des Unternehmers nicht verkauft werden, sondern in der Familie bleiben?
Dann gibt es für Sie und Ihre Familie gemeinsam mit dem Unternehmer zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um sowohl im Unternehmen als auch innerhalb der Familie bestimmte Dinge, wie z.B. die Nachfolge voraus zu bestimmen, damit dies geordnet läuft.
„Nachfolge“ heisst damit nicht nur „Nachfolger“, sondern umfasst viele Aspekte.
Sind Sie als Mutter zum Beispiel besorgt, dass die Kinder noch „zu jung“ sein könnten, um mit dem Unternehmen oder einem ererbten Vermögen umzugehen, werden Sie sich wünschen, dass Unternehmen und Vermögen über einen bestimmten Zeitraum geschützt sind. Hierfür gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie allerdings rechtzeitig einleiten müssen.

Grundregel: am besten ist es für Sie, wenn Sie für sich und die Kinder die Zukunft aktiv mitgestalten, auch, wenn Sie persönlich das bislang nicht als „Ihr Thema“ ansahen und gar keine Vorkenntnisse mitbringen. Diese sind hierfür auch nicht notwendig, denn so schwierig ist das Ganze nicht.

  • EIne sogenannte „Familienstiftung“ hilft, Ihr Familienunternehmen entsprechend den Wünschen des Gründers dauerhaft und stabil in die Zukunft zu führen. Der Unternehmer gründet dazu eine Stiftung und bringt rechtlich sein Unternehmen in die Familienstiftung ein. Die Stiftung wiederum soll Ihre Familie und das Unternehmen langfristig schützen. Man wählt diese Form, damit Sie und weitere Familienmitglieder daraus langfristig versorgt werden können, ohne dass Ihre Firma zerteilt werden muss oder die Kontrolle über Ihr Unternehmen für die Familie verloren geht.

Man muss aber sehr gut im Einzelfall abwägen, ob dies für Sie als Erbin und für Ihre Familie wirklich ein passender Weg wäre. Hier muss es vor allem um Ihre ganz persönlichen Ziele gehen, denn Sie müssen sich ebenfalls dazu Gedanken machen, wie Sie später als Witwe leben wollen, und das sollte auch einfließen. Deshalb empfiehlt sich für Sie persönlich eine Vorberatung mit einem ganz eigenen Berater.

Denn, vorteilhaft ist zwar, dass das Unternehmen so gesichert in der Hand der Familie bleibt und Sie persönlich auf diese Weise an regelmäßige Zahlungen aus dem Stiftungsvermögen kommen könnten.

Drei Unternehmertöchter beim Shopping in London: Wollen sie übernehmen?

Neben den Vorteilen gibt es aber – wie immer auch – ein paar Nachteile, steuerlich wie auch in der Konstellation mit anderen Personen.

  • Sie erhalten zwar immer wiederkehrend bestimmte Zahlungen, nicht jedoch eine vollständige große Auszahlung.
  • Sie haften in bestimmtem Rahmen für Schulden des verstorbenen Unternehmers (Gründers) mit, wenn es die gibt.
  • Das Ganze kann nicht mehr gekündigt werden. Personell und finanziell bleiben Sie dem Unternehmen und den darin agierenden Personen „verbunden“ und vom Unternehmensschicksal abhängig. Wollen Sie dies?
  • Es darf keinen Streit geben. Die Mit-Begünstigten (wie z.B. Ihre Kinder) könnten ihren Anteil an der Stiftung auf Fremde übertragen, die dann mit Ihnen „in der Stiftung säßen“.

 

Die Spielregeln in der Stiftung und den Zweck können Sie vorher mit Ihrem Berater gut überlegen und diese müssen dann mit viel Umsicht geschrieben werden, um alles zu bedenken.

Familientreffen können als erster Gesprachspunkt dienen

Es gibt für Sie als Paar zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um sowohl im Unternehmen als auch innerhalb der Familie die Nachfolge (vor dem Todesfall) noch rechtzeitig zu bestimmen.

Ein Modell, dass zu Lebzeiten des Unternehmers begonnen werden muss, ist z.B. der Unternehmensnachfolge-Generationenvertrag.

Sind Sie oder Sie beide z.B. besorgt, dass die Kinder im Fall des Falles noch „zu jung“ sein könnten, um mit dem ererbten Vermögen umzugehen, werden Sie sich wünschen, dass Unternehmen und Vermögen über einen bestimmten Zeitraum geschützt sind.

Das Thema „Was wird in Zukunft“ sollten Sie als Ehefrau, Mutter oder Angehörige aus einem Familienunternehmen nach Möglichkeit sehr aktiv mitgestalten und Ihre Bedürfnisse, Sorgen und Bedenken im Gespräch der Familie auch klarmachen.

Im Prinzip sind Ihre Überlegungen ja nicht schwierig, erfordern am Ende aber das Einverständnis aller am Tisch und einige Vorgespräche und Beratung.

Unternehmensnachfolge - Sind unsere Kinder geeignet?

Nach jüngsten Studien haben die Hälfte aller Familienunternehmer für den Fall ihrer Erkrankung nicht einmal einen Stellvertreter im Unternehmen benannt. Im Ernstfall (oder im Todesfall) bedeutet dies erst einmal eine große Belastung für das Unternehmen und für Sie.

Gleichzeitig fühlt sich nur ein kleiner Bruchteil aller Unternehmerkinder in Deutschland zur Nachfolge „berufen“. Vielfach ist es kein Ziel, im väterlichen oder mütterlichen Unternehmen später die Führungsaufgabe zu übernehmen. Sondern vielmehr ist dies oft ein von den Eltern (mittelbar) aufgezwängter Wunsch, dem man Folge leistet, um keinen „zu enttäuschen“.

Sie als Ehefrau des Unternehmers können indes ganz gut beurteilen, ob sich der Nachwuchs wirklich nach der Aufgabe drängt und ob ein Kind geeignet ist. Lassen Sie dies in Ihre Überlegungen einfließen.

Ein Unternehmensnachfolge-Generationenvertrag hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen, Mittel, Personen, Aufgaben und Befugnisse in der Familie festzulegen, damit es weiter bestehen und alle versorgen kann.

  • Der Vertrag hilft, auch das familiäre Vermögen adäquat abzusichern.
  • Alle Familienmitglieder, die es betrifft, also zum Beispiel Sie und Ihre Kinder, müssen ihn mitunterzeichnen.
  • Man kann damit in bestimmtem Rahmen die Nachfolge in der Unternehmensführung bestimmen und noch zu Lebzeiten Vermögen übertragen. Der Unternehmer wird hiermit aber vor allem auch Pflichten und Bedingungen verbinden wollen.

Da dies ein weitreichender Vertrag ist, der primär Sie selbst betreffen wird, ist es sinnvoll, wenn Sie hierzu zunächst Ihre eigenen Gedanken fassen und sich hierzu auch allein und abseits des Tagesgeschehens einmal beraten lassen, was Ihnen wichtig ist.

Denn auch Sie müssen entscheiden, was werden soll und ob Ihr Nachwuchs oder ggf. ein externer Geschäftsführer das Unternehmen später leiten kann und sollte und welchen Einfluss Sie selbst haben wollen.

Sie haben eine ähnliche Situation oder wollen Ihre persönliche Zukunft als Unternehmerehefrau

oder Angehörige/r eines Familienunternehmens einmal durchdenken?

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