„Mama, was hast Du getan?!“ – Erbenstreit um Erbschleicherei oder große Liebe

Von den raschen Geschenken an die neue „Liebe“, bis hin zur Eheschließung oder Adoption: gerade sehr vermögende Witwen, die aus Altersgründen die Situation nicht mehr voll erfassen, sind häufige Opfer erbschleicherischer Praktiken.
Prozessakten zu Fällen der möglichen Erbschleicherei füllen mittlerweile zahlreiche Regale an deutschen Gerichten. Es gibt gute Chancen für Angehörige, vermögende Elternteile vor kriminellen Dritten zu schützen.

Ist ein Täter schon aktiv geworden, ist es erst einmal schwer, ihm auf die Spur zu kommen. Oft gibt es nur noch die Möglichkeit, die stattgefundenen Vermögensübertragungen anzufechten.

Die Erben werden oft überrascht

„Was ist denn an den Wänden passiert? Sind die Bilder in Restauration? …“, Susanne R. (47) und Ralph C.(59) sitzen beim Kaffee in der Sylter Wohnung ihrer verwitweten Mutter Gisela C., in der viele wichtige Gemälde an den seidenbespannten Wänden fehlen.

Es ist Spätsommer. Ihre Mutter sitzt vor Ihnen an der reich gedeckten Tafel. Sie ist 79, schlank, gepflegt, reist gern und war immer kommunikativ. Aber sie ist seit einem Jahr zunehmend vergesslich, das Kurzeitgedächtnis schwindet. Vom Gespräch heute ist sie irritiert. „Wieso? Ich habe sie verschenkt“, und als sie die Gesichter ihrer Kinder sieht, fügt sie sofort hinzu: „Das sind doch meine. Sie gefielen mir nicht mehr. Ich kann sie schenken, wem ich sie schenken will.“

„Verschenkt?“ Ralph C. beugt sich ungläubig vor. „Was? Wem denn? Das waren doch Bilder von Baselitz und Richter? Die kosten über 3 Millionen Euro. Wem hast Du die geschenkt?“

Der Grund der Irritation: es stellt sich heraus, Gisela C. hat seit neun Monaten einen neuen Freund, der wie sie nach einem Zögern sagt, unendlich viel Freude in ihr Leben bringt.

Sie hat ihn, weil er das wollte, vor ihren Kindern geheim gehalten. Die Mutter erklärt nach mehreren Fragen, sie habe ihn über eine Anzeige kennengelernt. Er sei sehr nett und hilfsbereit. Das sei ihr gleich aufgefallen. Er sei einmal Unternehmer gewesen. Zuerst fuhr er nur mit ihr ins Theater. Dann zum Arzt, dann kam er immer regelmäßiger zum Essen vorbei, wenn sie ihn fragte, immer mit Blumen, wohlgekleidet und liebenswert. Immer kamen sie in ein längeres Gespräch.

Mittlerweile sei er nun fast täglich ihr Begleiter in allen Lebenslagen. Ein guter Gesellschafter. Er wandte sich ihr zu, hörte sich ihre Sorgen an, las ihr interessante Dinge vor, erledigte immer mehr Angelegenheiten für sie. Nach einem halben Jahr hatte er großen Einfluss. Er entließ das Hauspersonal in der Düsseldorfer Villa der Mutter und in dem Sylter Haus, was den Kindern schon aufgefallen war, aber sie konnten es sich nicht recht erklären. Per Telefon war die Mutter für die Kinder in den letzten Wochen kaum noch erreichbar. Es stellt sich heraus, er fährt er mit der Mutter regelmäßig in Urlaub, war mit ihr bereits in den Familienanwesen in Sankt Moritz und Palm Beach.

Er kennt ihre Krankheitsdaten, ihren Haushalt, er organisiert ihre Termine vom Arzt bis zum Bridgeabend, er macht ihre Buchungen. Seit Wochen wird sie in ihrem Freundeskreis nur auf seinen Arm gestützt gesehen. Er begleitet sie bei allen Aktivitäten und führt sie aus, immer liebevoll und jederzeit darauf bedacht, sie zu unterstützen. Nur ihre Gemäldesammlung fand er unschön. Er werde sie einem Museum zukommen lassen, hat er ihr erklärt. Sie brauche mehr weibliche, feminine Bilder. Gisela fühlt sich geschmeichelt, als Frau wahrgenommen. Ihr neuer Freund sei so sehr zärtlich zu ihr. Sie ist aufgelebt, seit sie ihn kennt, sie ist verliebt in den 40 Jahre jüngeren Mann. Auf die Frage, wer die ganzen Aktivitäten zahle, will sie nicht antworten. Ralph und Susanne sind fassungslos.

Er kennt ihre Krankheitsdaten, ihren Haushalt, er organisiert ihre Termine vom Arzt bis zum Bridgeabend, er macht ihre Buchungen. Seit Wochen wird sie in ihrem Freundeskreis nur auf seinen Arm gestützt gesehen. Er begleitet sie bei allen Aktivitäten und führt sie aus, immer liebevoll und jederzeit darauf bedacht, sie zu unterstützen. Nur ihre Gemäldesammlung fand er unschön. Er werde sie einem Museum zukommen lassen, hat er ihr erklärt. Sie brauche mehr weibliche, feminine Bilder. Gisela fühlt sich geschmeichelt, als Frau wahrgenommen. Ihr neuer Freund sei so sehr zärtlich zu ihr. Sie ist aufgelebt, seit sie ihn kennt, sie ist verliebt in den 40 Jahre jüngeren Mann. Auf die Frage, wer die ganzen Aktivitäten zahle, will sie nicht antworten. Ralph und Susanne sind fassungslos.

Ein Geschenk von mehreren Millionen Euro?

Gisela C. ist die Witwe eines bekannten deutschen Maschinenbauunternehmers. Nach dem Verkauf des nordrhein-westfälischen Unternehmens und nach dem Tod ihres Mannes verfügt sie nun allein über ein großes, gut angelegtes Privatvermögen und viele Immobilien. Theoretisch kann sie über einen dreistelligen Millionenbetrag nach Belieben verfügen.

Ungläubig hören Ralph und Susanne, dass Gisela dem neuen Mann in ihrem Leben, weil ihm derzeit Geld fehlt sich an einem Geschäft zu beteiligen, einen Geldbetrag von 900.000,- Eur zur Verfügung gestellt hat. Den will er ihr, weil er ein Ehrenmann ist, natürlich irgendwann zurückzahlen. Susanne und Ralph finden kaum Worte. Den Verlauf des Gesprächs mit ihren Kindern findet Mutter Gisela merkwürdig und wird in der Debatte um das Warum und Wie angesichts der vielen Fragen und Vorwürfe zunehmend wütend.

„Was soll denn das. Ihr seid ja richtig eifersüchtig. Warum überhaupt! Ihr habt Euch doch nie um mich gekümmert! Der Mann ist mein Leben.“- ist ihre Quintessenz. Am Ende wirft sie beide Kinder aus der Wohnung: ihr Privatleben sei ihre Angelegenheit.

Schenkungen gemacht, Testament geändert – ist Mutter komplett verrückt geworden?

Ralph und Susanne sind kein Einzelfall. Manipulationen zunehmend dementieller Elternteile – und ganz besonders vermögender, älterer Menschen – durch Dritte (früher einfach Erbschleicherei genannt), gehören zu den gefährlichen Umständen, die Familien begegnen können.

Bei den eigenen Verwandten ist immer dann Vorsicht geboten, wenn ganz unerwartet Geschenke an neue Bekannte gehen

  • Wenn überraschend neue Freunde auftauchen, die finanzielle oder andere Nöte vorgeben, um letztlich an das Geld des Elternteils zu kommen, ist Wachsamkeit geboten.
  • Denn: schwieriger wird es, wenn dieser Dritte lang verborgen bleibt und erst nach dem Tod des Elternteils ein Testament auftaucht, in jemand als Erbe bedacht wird, den keiner der Angehörigen kannte, der sich aber in den letzten Lebensjahren bei dem Elternteil eingefunden hat, um es „zu begleiten“.
  • Täter: Es sind oft Personen, die durch Manipulation und Täuschung des älteren Menschen an Geld zu kommen versuchen. Den meisten gelingt das auch, insbesondere, wenn sie die Möglichkeit haben, lange unentdeckt agieren zu können und Einfluss zu gewinnen.

Den Erben (Kindern) bleibt in solchen Fällen oft nur ein langer Prozess, um Geld und Güter, die im Wahn „wegverfügt“ wurden, zurück zu erhalten.

Endlich geliebt! – Alleinsein und Mitteilungsbedürfnis als wichtige Einfallstore

Die Lebenserwartung und Reichtum der Deutschen haben in den letzten 20 Jahren nehmen stetig zugenommen. Insbesondere Frauen leben im Schnitt 5 Jahre länger. Sie haben in der BRD mittlerweile eine durchschnittliche Lebenserwartung von 85 Jahren. Mit dem Lebensalter steigt das Risiko der Demenzerkrankungen. Oftmals fühlen sich ältere Familienmitglieder einsam. Gerade ältere Damen sind anfällig für die Zugewandtheit neuer „Freunde“. Die Straftaten im Bereich der Erbschleicherei nehmen im hohen Maß zu. Kriminelle spüren ihre weiblichen Opfer über Anzeigen oder Clubs auf: „Erfolgreicher Ex-Unternehmer sucht Bekanntschaft für Oper und Kultur“. Erstgespräche ergeben, welches Vermögen das Opfer hat.

„Schrecklich, dass sich deine Lieben so wenig um dich scheren!“ – Enterbung als Ziel

Diese Anzeigenbekanntschaften arbeiten geschickt auf Gewinnung des Vertrauens des Älteren hin – und auf seine Entfremdung von seinen Kindern. Sie nehmen rasch eine enge persönliche Nähe für sich in Anspruch. Sie räumen Hauspersonal, das etwas verraten könnte, so rasch es geht beiseite. Erfahrungsgemäß bekommen sie – bei etwas Geschick fast immer die gewünschten Geschenke. Ziel ist aber ein Testament, das sie als Alleinerbe vorsieht. Dabei werden die Opfer mit großer Geduld über die Zeit umgarnt. Wie auch im Fall von Gisela C., die ein Testament zugunsten ihres neuen Kavaliers in Arbeit hat, das ihre Kinder enterben soll.

Mangelnde Urteils- und Geschäftsfähigkeit: „Er ist so ein wunderbarer Mann“

Die Erbschleicherei ist kein Straftatbestand, in Deutschland. Das typische Verhalten des Erbschleichers wird aber rasch die Grenzen zum Betrug überschreiten. In puncto

  • Schenkungen an den neuen Mann und
  • Testamente

ist die Sachlage für die betroffenen Kinder, wenn diese der Überzeugung sind, es gehe bei dem neuen Partner nicht mit rechten Dingen zu, nicht einfach. Betroffene Kinder müssen – wenn sie sich gerade bei älteren und nicht mehr voll gesunden Elternteilen – gegen Schenkungen wehren wollen, diese Verfügungen auf deren Wirksamkeit hin anfechten. Das heisst, sie müssen das betrügerische Verhalten nachweisen. Oder aber die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Elternteils feststellen lassen (oft auch gegen dessen Willen).

Der verständnisvolle Liebhaber: das Erbe ist das Ziel

Der neue Freund von Gisela C. ist indessen gut informiert. Er weiß, die Witwe ist wohlhabend. Er weiss, es ist Gisela rechtlich ohne weiteres möglich und gestattet, ihn als neue Bekanntschaft (und sei sie nur auch vom letzten Wochenende) handschriftlich einfach so zum Alleinerben einzusetzen.

Zwar muss er damit rechnen, dass die Kinder von Gisela sich hiergegen später wehren werden. Aber das heisst nicht, dass sie damit erfolgreich sein werden. Denn grundsätzlich hat sich auch die Rechtsprechung bei derlei Zuwendungen an den Gigolo oder die „Geliebte“ in den vergangenen 11 Jahren sehr geändert: nicht jede Zuwendung an einen „neuen Lebenspartner“ – oder jemanden in vergleichbarer Rolle – ist nur wegen des Liebesverhältnisses per se unwirksam. Die Art und Weise der Beziehung spielt eine Rolle. Denn in Deutschland werden Partnerschaften ohne Trauschein in ihren Rechten den Verheirateten immer mehr gleichgestellt.

Das heisst: nicht jeder neue Lebensgefährte, der nach kurzer Zeit mit Geschenken und einem schönen Testament zu seinen Gunsten bedacht wird, wird rechtlich gleich als ein Krimineller angesehen. Diese neue Rechtslage erschwert es Kindern wie Ralph und Susanne, gegen solche Verfügungen rechtlich vorgehen zu können. Liegt der Verdacht aber, dass Gisela ausgenutzt worden ist, können Kinder ihre Benachteiligung durch die Schenkungen und die neue Erbfolge angreifen.

Mutter, was hast Du getan? – Der neue Mann als Profiteur

Setzt Gisela den neuen Freund als Alleinerben ein, beeinträchtigt dies die Erbenstellung von Ralph und Susanne erheblich. Wollen diese das Testament angreifen, müssen weitere und auch beweisbare Umstände hinzutreten, die Giselas Geliebtentestament ganz oder teilweise unwirksam machen.

  1. B. die fehlende Testierfähigkeit oder die Gesamtsituation. War die Mutter nicht testierfähig, ist das Testament unwirksam. Das ist der Fall, wenn sie nicht selbständig und „frei von Einflüssen anderer“ eigenverantwortlich handeln konnte. Zum einen, weil sie eine beginnende Demenz hat, die sie fahrig udn vergesslich macht. Das reicht oft nicht aus: es muss nach der Rechtsprechung eine attestierte schwere Demenz sein, die ausschließt, dass die Mutter zu dem Zeitpunkt Gisela überhaupt noch testieren konnte. Das ist in der Praxis meist sehr schwer nachzuweisen.
  2. Dies zielt mehr auf das Verhalten des neuen Freundes. Sie kann schlicht auf den neuen Freund hereingefallen Hier ist es für die Angehörigen oft einfacher, voranzukommen. Der neue Freund könnte sie intensiv getäuscht und „bearbeitet“ haben, damit er die Bilder bekommt und sie ihr Testament zu seinen Gunsten macht. Mit anwaltlicher Hilfe und Rat können Ralph und Susanne die getroffenen Verfügungen angreifen. Am Ende werden die Einzelfallumstände entscheiden.

Erben wie Ralph und Susanne müssen oft befürchten, dass das Gesamtvermögen der Mutter zum Teil durch ihr „Wegschenken“ schon vor ihrem Tod erheblich reduziert sein wird. Auch hier gilt, eine Schenkung von hohen Werten an den Geliebten kann verdächtig sein, aber ist nicht schon deshalb unwirksam, weil es der Geliebte ist und sie ihn erst kurz kennt.

Im Einzelfall kommt es bei solchen Vorkommnissen auf die Art und Weise des Zustandekommens der Verfügungen an und auf die konkreten Lebensumstände, unter denen die Verfügungen zustande kamen. Soll bei den Schenkungen z.B. nachgewiesen werden, dass die Mutter bei ihren Handlungen gar nicht wusste, was sie tat, d.h. dass sie z.B. nicht mehr voll geschäftsfähig war, so ist dies für die Kinder, wenn dies nicht vorher schon ärztlich festgestellt worden war, wie oben geschildert, recht schwer. Erfolgten die Schenkungen nur aufgrund einer Täuschung, einer seelisch gefühlten Zwangslage, wegen Drohung oder falscher Vorstellung über den neuen Mann in ihrem Leben? Auch hier ist im Einzelnen ein Nachweis zu führen, der gelingen kann, aber oft nicht ganz leicht zu führen ist. Dazu kommen die Faktoren wie die Art und Dauer der Beziehung, den erklärten Willen von Gisela vor der Beziehung zum neuen Freund und die einzelnen Beziehungen im Verhältnis zu den Kindern. Am Ende wird es beim Loswerden oder der Verfolgung von Erbschleichern auf viele Einzelumstände ankommen.

Der neue Mann schirmt sie ab: Vermögensschutz – Sofortmaßnahmen von Angehörigen

Der neue Freund hat Mutter Gisela von ihren Kindern gut abgeschirmt. Vor Ralph und Susanne liegt ein langer Weg, wenn sie die gute Beziehung zur Mutter nicht wiederherstellen und sich mit ihr in die Sachlage einarbeiten können. Es ist maßgeblich, dass sie so rasch wie möglich den Kontakt mit der Mutter wieder vertiefen.

Sie müssten hier zunächst umgehend die Beziehung zur Mutter wieder kräftigen. Sie müssen dabei überwinden, dass der „neue Freund“ alles daransetzen wird, dies zu verhindern und dass er sie bereits der Mutter erfolgreich entfremdet hat. Hier gibt es Möglichkeiten, zu denen wir beraten.

  • Erbschleicherei bleibt ein bekanntes Phänomen, das vorwiegend vermögende Familien betrifft. Von den raschen Geschenken an die neue „Liebe“, bis hin zur überraschenden Eheschließung oder Adoption, gerade Angehörige, die aus Alters- oder Demenzgründen die Situation nicht mehr voll durchblicken, sind typische Opfer krimineller Praktiken.
  • Als Täter kommen „Gelegenheitsbekanntschaften“, die über Anzeigen vorgehen, Angestellte im eigenen Unternehmen, Hauspersonal, aber auch bestellte amtliche Betreuer oder einflussreiche Vermögensverwalter in Betracht.
  • Es gibt zahlreiche Wege, die Eltern vor kriminellen Dritten zu schützen. Ist ein Täter schon aktiv geworden, wird es oft schwieriger und in jedem Fall teurer, aber es gibt die Möglichkeit, die stattgefundenen Vermögensübertragungen später anzufechten.
  1. Wichtig sind zunächst Schutzstrategien*, wenn der Angehörige noch lebt, die man in dessen Haushalt vorsehen kann, hierzu beraten wir gern;
  2. Daneben können vorher gefasste erbrechtliche Verfügungen des Elternteils einen gewissen Schutz bieten (mit Vor- und Nachteilen), die vor plötzlichen Änderungen des letzten Willens eines Elternteils schützen.
  3. Taucht nach dem Tod des Angehörigen ein neues Testament mit überraschenden schenkweisen Zuwendungen an Dritte auf, zählen bei der Anfechtung der Wirksamkeit die Einzelumstände, wie das zustande kam, z.B. keine Testierfähigkeit, nachgewiesene Täuschungen oder Drohungen. Viele Faktoren können eine Rolle spielen. Auch hier kommt es auf Einzelumstände an, die genauer betrachtet werden müssen.

Sie sind Angehörige/r und haben ein ähnliches Problem in Ihrer Familie?

Sie wissen eigentlich nicht so recht, wie Sie an die Sache herangehen sollen?

 

Führen Sie ein erstes Gespräch mit Sybille: Tel. +49 (0) 69 4080 6020

sybille@sybillefranzmann.de