Kampf ums Überleben – Witwe Petra M. muß den Niedergang des Unternehmens ihres Mannes vermeiden

Der Unfalltod von Florian M. bringt das Unternehmen und seine Frau in eine existentielle Krise

21. Oktober 2019: Petra M. (40) sieht übernächtigt aus. Sie bringt morgens ihre Kinder in die Schule, aber sie fühlt sich gar nicht „richtig da“, wie sie sagt. Im August verunglückte Ihr Ehemann, Unternehmer Florian M. (43), tödlich auf der Autobahn, als ein alkoholisierter Geisterfahrer ihm abends entgegenkam. Er starb am Unfallort, nicht weit von dem gemeinsamen Haus der beiden.

Petra M. hat abgenommen, auch nach Monaten kann sie es noch nicht fassen. In ihrem Wohnzimmer türmen sich immer noch unbearbeitete Unterlagen und Post.

„Es ging so schnell….“ sagt sie, „Es ist so viel auf einmal….niemand weiss wie das ist, der das nicht mal erlebt hat.“ Sie ist ratlos, weil sie nicht weiß, was jetzt zu tun ist.

Florian M. (43) war ein zupackender Unternehmer. Er hatte den elterlichen Betrieb mit 250 Mitarbeitern in 2015 selbst zu 100% übernommen und war alleiniger Geschäftsführer. Vier sehr erfolgreiche Geschäftsjahre für das Unternehmen in Ost-Westfalen folgten. In seinem Bereich, Spezialkabel, hatte er das Geschäft erheblich erfolgreich vergrößert und neue Kunden gewonnen. An dem Abend im August war er auf dem Nachhauseweg, als der Geisterfahrer ihn frontal rammte.

Petra M. ist von Beruf eigentlich Zahnarzthelferin. Mit dem Betrieb ihres Mannes hatte sie nie zu tun. In den letzten Jahren hat sie sich um die Kinder Anna (7) und Philipp (3) gekümmert. Als sie die Nachricht von dem Unfall von der Polizei erhielt, kochte sie gerade Abendbrot und konnte alles erst gar nicht glauben.

Fehlende Regelungen können dem Familienunternehmen das „Leben schwer machen“

Sie sieht auf die Unterlagen, die sich im Wohnzimmer stapeln. Seit Tagen versucht sie, diese zu lesen, aber sie kann sich nicht darauf konzentrieren. Sie kann sich nicht auf das konzentrieren, was der Steuerberater ihr zu er-klären versucht. Sie ist verunsichert, sie könnte etwas falsch machen.

Sie versucht, den Wünschen der Mitarbeiter gerecht zu werden, weil sie spürt, dass die Besten gehen wollen. Petra erhält täglich an die 30 Anrufe aus dem Betrieb, von Kunden, von Steuerberater, von Lieferanten. Inzwischen bekommt sie Angst, dass das Unternehmen seine Kunden verlieren könnte. Und sie das Unternehmen.

Als sie bei mir auftrifft, wird schnell klar, was das Problem ist: Florian M. machte alles selbst. Und er hat weder ein Testament noch Vollmachten hinterlassen.

Die Tragweite dieses Versäumnisses war für ihn nicht vorhersehbar. Ein typischer Fehler. Im Alter von 43 haben viele Unternehmer kein Testament und keine Nachfolgeregelung für den Krankheits- oder Todesfall. Aber: ein Familienunternehmen kann dann, wenn es keinen weiteren Bevollmächtigten gibt, ab dem Tod des Geschäftsführers keine Aufträge annehmen oder abwickeln.

Der plötzliche Tod des Unternehmers: - Kein Notfallplan = Wertverlust

Nach Florians Tod vor ca. 8 Wochen konnten zunächst keine Rechnungen gestellt und Waren ausgeliefert werden. Noch schlimmer: laufende Kosten konnten aus den Konten nicht bezahlt werden.

Weder seine Witwe als Erbin, noch einer der Mitarbeiter konnten über die Konten verfügen. Sie musste umgehend zum Nachlassgericht und einen Notgeschäftsführer beantragen.

Die Eltern sprangen ein, bis dieser bestellt wurde, aber die laufenden Kosten waren auch für die Eltern zu hoch. Petra erhielt Anrufe, weil die Mieten, Löhne, Einkäufe nicht beglichen werden können, sie wußte nicht ein noch aus….

  • Ein Unternehmen kann nicht ruderlos bleiben. Wird es nicht zeitnah weitergeführt, droht Insolvenz.
  • Es muss in solchen Fällen umgehend ein Notgeschäftsführer beim Nachlassgericht beantragt werden, der die Firma weiter betreibt und Zugang zu den Konten und Vorgängen erhält, damit das Unternehmen weiter funktionieren kann.

Problem: Dieser wird nicht immer gleich gefunden. Oder aber es ist jemand, der dem Unternehmen völlig fremd ist. Gezwungenermaßen kann er
dann der Aufgabe, schon weil er sich einarbeiten muss, nicht zeitnah gerecht werden. Das bedeutet, in der Zwischenzeit verliert das Unternehmen Chancen, Werte, Mitarbeiter.

Die Unternehmerehefrau sollte klugerweise früh auf einen Notfallplan drängen

S.F.-H.: „ Man ist oft überrascht, wie wenig für solche Fälle in deutschen Unternehmen vorausgeplant wird.

Eine Unternehmerehefrau sollte frühzeitig auch für eine solche Situation vorausschauend prüfen, was geschieht im Krankheits- oder Todesfall des Unternehmers? Gibt es weitere Geschäftsführer oder Prokuristen? Gerade junge Unternehmer sehen keine Notwendigkeit, die Nachfolge oder Notsituation zu regeln.

Das heißt dann: im Ernstfall landen viele Probleme dann bei Ehefrau, die hierauf oft nicht vorbereitet ist, die Probleme gar nicht auf dem Radar hatte und diese auch nicht kurzfristig lösen kann. Zusätzlich kommt dies in einem Moment, in dem sie es am wenigsten verkraften kann. Den Ernstfall einmal durchzuspielen, ist daher für jede Unternehmerehefrau sehr sinnvoll.“

 

Ein Notgeschäftsführer ist nie ganz leicht zu finden, er oder sie kennt das Unternehmen oft nicht und tritt daher in jedem Fall immer eine schwierige Aufgabe an. Das kann Wertverlust für das Unternehmen bedeuten.

 

Idealerwiese sollte der Vorschlag, wer Notgeschäftsführer oder „Nachlasspfleger mit der Aufgabe der Geschäftsführung“ wird, auf Anregung der Familie erfolgen und jemand sein, der das Unternehmen kennt. Generell sollte die Frage, wer was in welchem Fall zu tun hat, vorab im Unternehmen und in der Familie geklärt sein, so dass der Notfall nicht alles aus der Bahn wirft.

Sie wissen aber nicht, was im Krankheits- oder Todesfall des Unternehmers/der Unternehmerin geschehen würde und was auf Sie zukommt?

Sie haben das Gefühl, dass es bei Ihnen im Familienunternehmen eigentlich keinen Notfallplan gibt?

 

Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch mit Sybille: Tel. +49 (0) 69 4080 6020

sybille@sybillefranzmann.de