Die schwersten Jahre einer Frau

Eine Unternehmerwitwe streitet um ihr Erbe und die Rechte ihrer Kinder – mit einem der größten Handelskonzerne Deutschlands

Am Ende geht es immer darum, ob eine Witwe für sich und ihre Kinder ihr Recht erhalten wird, oder ob sie verdrängt wird. Ende 2017 verschwand der Ehemann von Katrin H., der Konzernvorstand und Miteigentümer eines der größten Handelskonzerne Deutschlands, bei einer Alpentour. Man nahm an, er sei an dem Tag tödlich verunglückt. Ab der Minute seines Verschwindens drehte sich im Konzern der Wind und blies von da an der zurückgebliebenen Witwe eisig ins Gesicht. Die Presse breitete vor der Republik ein privates Drama aus. „So geht es also bei den Hochvermögenden zu?“ Statt liebevoller Verwandtengespräche und Trost habe es für die Witwe nur verschlossene Türen und eine Einweisung „in ihre neuen Schranken“ durch die Miterben, die zwei Brüder des Toten gegeben. Von da an war sie eine Fremde.

Bedenke, wer dein Miterbe wird! – Ein klassischer Fall

Eine seit Kindertagen gefühlte Konkurrenzlast war ganz offensichtlich von den Brüdern des Kronprinzen und Lieblingssohns abgefallen: sie waren wie befreit. Vaters Vorzeigekind war weg, endlich hiess es aufleben und selbst gestalten dürfen. Die Geschwister hatten den milliardenschweren Konzern zu je ein Drittel besessen. Jetzt taten sich die beiden Brüder zusammen, um mit ihren über 60% Mehrheit neu zu entscheiden, wo es im Konzern langgeht. Nichts wie weg, mit allem, was an den ungeliebten Bruder erinnerte, vor allem mir „seiner Witwe und ihren Kindern.“ Wie ungeliebt sie und ihr Mann in der Familie gewesen waren, wurde Katrin H. wohl erst ab diesem Moment wirklich bewusst. Aber: war das wirklich nicht vorhersehbar gewesen? Offenbar war sie zuvor noch nie beraten worden, was auf sie als Witwe zukommt, wenn ihr Mann bei seinen gefährlichen Hobbies verunglücken sollte. Dabei ist der Konflikt klassisch in der 2.Generation einer Unternehmerfamilie.

Erbenstreit betrifft die Mehrzahl der Familienunternehmen ab der 2.Generation Erben

Ein Machtkampf zwischen Hinterbliebenen findet in fast 70% der Familienunternehmen, in den es Vermögen gibt, statt. Für eine Witwe begann die schwerste Zeit im Leben. Eine Unternehmerehefrau muss hierüber früh genug nachdenken, insbesondere wenn es noch keine Nachfolgeregelung gibt oder diese (bei Licht besehen) problematisch für sie werden wird. Witwen müssen später meist jeden Centimeter an Boden für ihre Kinder und sich erkämpfen.

Auf dem Papier erbten hier die Kinder des Verstorbenen etwa 1/3 des Konzerns. Aber wieviel Mitspracherechte sie haben werden, wird darauf ankommen, wie stark die Mutter darum kämpfen wird.

In einer Familie mit mehreren Brüdern wird einer Witwe und ihren Kindern die Mitsprache typischerweise nicht geschenkt.

In der Regel werden sie abgedrängt, abgefunden und freundlich aussortiert. Es wird erwartet, dass sie und die Kinder sich anpassen, keine eigene Meinung vertreten und aus dem Geschäft draußen bleiben.

So auch hier. Laut Presseberichten drängten die Brüder die Witwe sofort aus den höchsten Entscheidungsgremien (Konzernbeirat) heraus und es gab sogar eine Zutrittsverweigerung zur Firma. Die Macht in der Zentrale übernahm der Bruder Christian H. Beide Brüder beriefen sich ein neues Mitglied in den Beirat, das ihnen wohlgesonnen war, und mit dem sie, ohne die Witwe zu fragen, neue Ziele festlegten.

Die Erpressbarkeit der Unternehmerwitwe – Steuern, Mitsprachen, Ausgrenzung

Zu den offensichtlichen Gefahren im Erbfall war die Witwe hier vorher offenbar nie beraten worden. Zu einer Beratung gehören „Feindesanalysen“ und Umfeldbetrachtungen ebenso wie ganz normale Dinge, wie z.B. eine Erbschaftssteuerberatung. Erbschaftssteuer müssen die Erbinnen nämlich sofort zahlen. Und damit werden die Steuern oft zum Streitpunkt.

Vordergründig streiten auch Katrin H´s Angehörige mit ihr um die Erbschaftssteuer i.H.v. 450 Mio Eur. Katrin H. und ihre Kinder sie privat nicht zahlen können, wollen sie, dass der Konzern die Steuern übernimmt. Doch auch hier lässt sich eine solche Summe nicht einfach entnehmen. Die Brüder pokern statt auf  Zeit, sie wollen, dass sie und die Kinder dafür Mitspracherechte aufgeben, am besten: ihr ganzes Erbe. Die beiden Brüder wollen den Konzern für sich allein. Für eine Witwe kann dies viele schlaflose Nächte bedeuteten.

Sybille Franzmann Haag

Machen Sie sich zur perfekten Witwe: Vorsorgen + Risiken vermeiden

Sybille Franzmann-Haag: „Ein Rechtsstreit ist für eine Witwe in einer vermögenden Erbengemeinschaft meist unvermeidbar. Das ist hochbelastend für sie und ihre Kinder. Unternehmerehefrauen müssen daher schon vorher darauf vorbereitet sein, dass sie als Witwe möglicherweise eine hochkomplexe Lage und feindselige Miterben vor sich haben werden. Idealerweise sollten sie im Vorfeld beraten sein, die Situation (mit einem eigenen Berater!) durchspielen und sich und die Kinder für solche Fälle absichern, denn mit all dem muss heute leider in fast jedem größeren Unternehmen gerechnet werden. Gerade Frauen bedenken dies oft nicht oder nicht früh genug. Typische Streitkonstellationen sind mit Kindern aus früheren Ehen, Cousins, Neffen, Nichten und sogar mit Eltern.“

Frau H. hat mittlerweile gerichtlich prüfen lassen, was die beiden Brüder – die Katrin H. nicht mehr in Entscheidungen einbezogen haben – in der Zwischenzeit an Beschlüssen im Leitungsgremium (dem Beirat) getroffen haben.

Die Richter in Duisburg gaben ihr im Juni recht, dass der von den Brüdern in den Konzernbeirat berufene Freund der beiden gar nicht korrekt gewählt worden ist. Das heisst, die Beschlüsse des Beirats sind voraussichtlich alle unwirksam. Katrin H. hat nun ein Druckmittel in der Hand, aber noch einen langen und schwierigen Weg vor sich, der vermeidbar gewesen wäre. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesgerichtshof am Ende damit befasst wird, wenn keine Einigung gefunden wird. Auch für den Konzern und die Mitarbeiter ist die Streitlage in jedem Fall riskant.

Sie haben ein ähnliches Problem in Ihrer Familie oder erwarten Streit um Ihr Erbe?

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