Die Kinder von Sting erben nix ?

Wie weit können Eltern ihre Kinder vom Erbe ausschließen? Der britische Sänger Sting ist mit fast 225 Mio Eur einer der reichsten Musikstars Großbritanniens. Er selbst, der aus einfachsten Verhältnissen stammt, ist seit den 80er Jahren im Musikgeschäft und arbeitet derzeit an einem neuen Album. Er würde bei seinem Tod 6 Kinder aus zwei Ehen hinterlassen und voraussichtlich eine (letzte) Ehefrau. Laut britischer Presse will er die Kinder „ausschließen“. Geht das?

Sting soll – Gerüchten zufolge – ein großer Anhänger der „die broke“-Theorie sein. Alles selbst verbrauchen oder spenden, nichts hinterlassen. Die Kinder sollen für ihr Auskommen selbst sorgen, normal arbeiten, ein normales Leben führen, nichts erben von seinem Reichtum. Ob es für Stings Kinder wirklich so kommen wird, wird man sehen. Denn auch in England ist der völlige Ausschluss der Kinder vom Erbe nicht wirklich vorgesehen und auch nicht einfach. …

 

“Ich habe ihnen gesagt, dass nicht mehr viel Geld übrig sein wird, weil meine Frau und ich es ausgeben!”, sagte der ehemalige Police-Sänger 2016 der überraschten Öffentlichkeit in einem Interview. „Wir haben viele Verpflichtungen. Was reinkommt, geht raus und es ist nicht mehr viel übrig. ”

Dass ist eine ungewöhnliche Begründung. Sie wird auch nicht unbedingt stimmen.

Es ist durchaus anzunehmen, dass Sting sein Vermögen zum Teil in seinem Unternehmen gebunden hat, zum Teil aber auch gut angelegt haben wird. Bekannt ist, dass er es zum Teil in einigen wertvolle Immobilien investiert hat, die nach seinem Tod mehr wert sein werden als heute.

Sting, der Unternehmer

Sein Lebensstil ist nicht asketisch, sondern füllt häufig die Boulevardpresse in England. Er ist ein armes Arbeiterkind, das durch Talent und Geschäftssinn zu Geld kam, was in England sehr bewundert wird. Heute lebt und komponiert er in einer weitläufigen Villa auf dem Land, genauer: in der Grafschaft Wiltshire. Er hat auf seinem zugehörigen ökologisch bewirtschafteten Landgut mehr als 100 Mitarbeiter. Sting ist also eigentlich inzwischen mehr ein reicher Unternehmer und Landwirt als ein reicher Musiker. Er verdient gut mit beidem.

Natürlich nutzt Sting – wie das bei Vermögenden dieser Kategorie vorkommt – seine Privilegien, die er sich erworben hat: z.B. den Hubschrauber und das Privatflugzeug, um Termine wahrzunehmen. Er ließ einst – für seine Kinder – eigens den Koch abends noch nach London fliegen, damit dieser den Kindern Spaghettis macht, so weiss es die Klatschpresse. Er hat es den Kindern natürlich an nichts mangeln lassen. Aber, er bestätigt, dass eines der Dinge über die er, wie viele Superreiche, sich am meisten Sorgen macht, der Ehrgeiz seiner erwachsenen Kinder ist. Geld könne, wie er befürchtet, das Schlimmste in den Menschen hervorrufen. Zum Glück seien seine Kinder recht umtriebig und gescheit.

Erhalten die Kinder denn nun wirklich nichts? Kann er das machen?

S.F.H.: “Das ist m.E. ausgeschlossen”. In England erben Kinder nach dem Gesetz alle persönlichen Gegenstände des Verstorbenen (Hausrat), plus einen Anteil vom Barvermögen, plus die Hälfte des restlichen Erbes, was dann alles mögliche umfassen kann, Häuser, Aktien, Yachten, Flugzeuge, und so weiter. Kinder erben also normalerweise recht umfassend.

Theoretisch kann man die eigenen Kinder per Testament ausschließen und das Vermögen anderen zuwenden (Stiftungen, Trusts, wohltätigen Organisationen, der letzten Ehefrau, etc.). Aber die Wirksamkeit solcher Ausschlüsse ist immer fraglich. Der Unternehmer Sting muss bedenken, dass seine Kinder wohl kaum damit zufrieden sein werden, wenn es wirklich „nichts“ gäbe. Bei sechs Kindern ist es meiner Erfahrung nach völlig ausgeschlossen, dass alle so ein „nichts“ akzeptieren. Das heisst, dass eines oder mehrere die Regelung im Nachhinein gerichtlich angreifen würden.

Sting wäre schlecht beraten, wenn er das wirklich so in seinem Testament verfügen würde. Denn ein Kind oder ein unterhaltsberechtigter Angehöriger kann in England recht erfolgreich gegen eine solche Verfügung vorgehen, wenn der Nachlass keine „angemessene Vorsorge“ für sie trifft. Was angemessen ist, entscheidet dann das Gericht, und das ist ziemlich frei in dem, was es als „angemessen“ empfindet. Auch wenn die Kinder erwachsen sind und eigene Jobs haben: im Fall von Sting würde es seinen Lebensstil und die bisherigen Lebensumstände der Kinder berücksichtigen.

Zum anderen könnte, auch wenn Sting sein ganzes Vermögen vor seinem Tod verschenkte oder in einer Stiftung bände und damit den Erben „entzöge“, dies mit den gleichen Gründen angegriffen werden. Meist gelingt es Kindern, dann doch einen vernünftigen Anteil am Erbe zu erstreiten. Insbesondere, wenn die Verfügung des Verstorbenen zu ihrem Nachteil noch keine 7 Jahre zurückliegt. Und natürlich auch dann, wenn der Verstorbene (nachträglich) als nicht ganz geistig zurechnungsfähig dargestellt werden kann, oder – noch wichtiger – wenn das Testament nicht sehr gut ihren Ausschluss vom Erbe begründet hat.

Ein Ausschluss eines Kindes ist nicht leicht zu begründen. Erfolgreich kann nur in einem engen Rahmen ausgeschlossen werden, z. B. bei schwerwiegendem Fehlverhalten (z.B. Gewaltätigkeiten und Bedrohungen gegenüber den Eltern). Auch hier lässt sich trefflich streiten und es kommt auf das Gericht an, wie es die Begründung empfindet.

In Stings‘ Fall denke ich, sieht es ja gar nicht danach aus. Er ist stolz auf seine Kinder und wird Ihnen natürlich etwas zuwenden.

Sie denken über einen Erbenausschluss nach oder glauben, dass das in Ihrer Familie ein Gedanke ist?

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