Familien wie die Engelhorns sind nur ein Beispiel – Erbenstreit vernichtet mehr als nur Beziehungen

„Der Patriarch und seine drei Exes“ – Familien wie die Engelhorns sind nur ein Beispiel

Im Erbstreit der Unternehmerwitwe mit einem der Kinder aus einer früheren Ehe gibt es in der Regel keine Gewinner.
Ein hochvermögender Unternehmer und Patriarch, der eine Witwe, drei Ex-Ehefrauen, vier Töchter aus zwei Ehen, einen Sohn aus einer Affäre und einen Stiefsohn hinterlässt, hinterlässt auch ein hohes Potential für Streitereien um das Erbe, wenn er die letzte Frau bevorzugt bedenkt.

Auch, wenn bereits Teile des Vermögens vor dem Tod des Unternehmers an seine Kinder gingen, ist auf diese Weise Streit nach seinem Ableben vorprogrammiert. Ein Erbstreit gehört in vermögenden Familien heute nun fast schon „zum guten Ton“, denn gestritten wird gern und viel und in heutigen Zeiten. Es gilt der Wille des Erblassers rein gar nichts mehr.

Verfügt der Unternehmer, den Großteil seines Geldes solle seine Witwe erhalten, da er seine Kinder bereits zu Lebzeiten großzügig bedacht habe, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Erbe dennoch von den Kindern angefochten werden. Und oftmals auch erfolgreich.

Abgesehen vom erbrechtlichen Ausgleich, den der Richter suchen wird: im Rahmen des Verfahrens können für die Witwe unwägbare Schwierigkeiten auftreten. Die Überprüfung des Erbes bringt oftmals eine Reihe Unterlagen ans Licht. Entsteht dabei der Verdacht, dass der Verstorbene nicht völlig steuerehrlich war, kann das erbrechtliche Verfahren auf diesem Weg steuerliche Ermittlungen auslösen und, je nachdem, zu erheblichen Nachzahlungen führen – ganz unabhängig von den Ansprüchen der Familie aneinander.

Besteht ein „Dickicht von Trusts, Stiftungen und Briefkastenfirmen“ um das Vermögen zu „sichern“, trägt die Witwe die Hauptlasten eines Ermittlungsverfahrens, auch, wenn sie selbst diese Konstrukte nicht errichtete hat.