Der Hass sitzt tief, wenn es um die Wurst geht….

Die Corona Krise und zwei Familienmitglieder, die über den ihnen gehörenden Konzern streiten, sind rasch ein tödliches Gemisch für ein Familienunternehmen, wenn es an ausgleichender Vermittlung zwischen beiden fehlt.

Gehört ein großer Fleischkonzern gleichermaßen dem Onkel und dem Neffen, und kann keiner den anderen überstimmen, sind die Untergangsrisiken für das Unternehmen immens. Umso mehr, wenn äußere Krisen das Geschäft beeinträchtigen. Was im Testament gut gemeint war, entgleist oft schon nach wenigen Jahren. Denn eigentlich spielen das Verhältnis zum Verstorbenen, sowie Wut, Enttäuschung, Ärger über dessen letzten Willen die Hauptrolle, weit vor ökonomischer Vernunft.

Die alte Unternehmerregel heisst: „nie den Laden zu gleichen Teilen vererben“. Denn das führt garantiert zum Streit und Niedergang

Der Streit zwischen Onkel und Neffe als Eigentümer desselben Unternehmens ist häufiger, als man denkt. Fast ein Drittel der Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht sind Erbstreitigkeiten.

Typisch in Familienunternehmen: keine Generation bleibt ohne ihr Problem, das sie im Unternehmen zu stemmen hat. Und keine bleibt ohne Streit untereinander.

Konzernführung auf Basis familiärer Beziehungen ist gerade bei großen Familienunternehmen eine schwierige Gratwanderung, weil die Liebeserwartung der Kinder an ihre vermögenden Unternehmereltern sich im Erbe und in Mitspracherechten ausdrücken soll. Manchmal ist ein Sohn indes aus Sicht des Vaters nicht geeignet, das Unternehmen zu führen.

Die Erwartung des Kindes, ein bestimmtes Erbe und Macht zu erhalten, besteht trotzdem, denn sie wird mit den Jahren mit elterlicher Liebe gleichgesetzt. Sieht das Erbe am Ende anders aus als erwartet, löst dies internen Krieg aus.

Denn die Hybridstruktur „Familien-Unternehmen“ muss zwar Familie und Geschäft verbinden. Aber, gehört das gesamte Unternehmen und das darin verkörperte Vermögen am Ende nur zwei Personen, und kommt es unter ihnen zu hartem Streit, kann der Konzern hierüber zerstört werden.

Statistisch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Familienunternehmen die dritte Familiengeneration dann nicht mehr erlebt, sehr hoch. Die vermögendsten Familien in Deutschland haben – gemessen an der Gesamtmenge der Erb und Nachfolgestreitigkeiten – dabei die höchste Streitneigung.

„Das Erbe, danach man zuerst sehr eilt, wird zuletzt nicht gesegnet sein“ (Martin Luther)

Unangenehmer Nebeneffekt: so sehr man als Familie die Presse scheut, so wenig gelingt die es, die Auseinandersetzung um die Vormacht im Konzern „privat“ zu halten, weil diese sich immer auf das Geschehen im Betrieb auswirkt und nicht geheim gehalten werden kann.

Kommen zum Erbenstreit noch andere Faktoren hinzu, die das Geschäft von außen stark schwächen (z.B. Covid19, Brände, Wirtschaftskrisen), verstärkt sich der Konflikt. Denn anders als bei einem angestellten Geschäftsführer, kann der Neffe seinen Onkel, dem das Unternehmen mit zur Hälfte gehört, nicht feuern, wenn er die Befähigung des Onkels bezweifelt oder das Unternehmen schwere Verluste erleidet.

Unternehmerehefrauen: unterschätztes Zünglein an der Wage

Die Unternehmerehefrau ist hier oft ein unterschätzter Faktor. Der Streit entgeht ihr nicht, er vollzieht sich in ihrer Privatsphäre und belastet alle, sie am meisten. Viele Ehefrauen, auch zweite und dritte, glauben sich manchmal machtlos in dieser Auseinandersetzung.

Dem ist jedoch nicht so, in den meisten Fällen ist nur die Unternehmerehefrau allein in der Lage, in den emotionalen Konflikt zwischen den Streitenden mäßi-gend und mit Vernunft einzugreifen. Viel kann erreicht werden, wenn sie sich einmischt und auf neutraler Beratung besteht, und auf vernünftige Lösungen der Parteien drängt. Denn wird ein solcher Konflikt nicht sauber intern abgefangen und ein Ausgleich in der Familie gefunden, kann der Erbstreit sich in die nächste Generation hinziehen und der Konzern durch die Doppelkrise (außen wie innen) zerbrechen.

Sie haben ein solches Problem in Ihrer Familie?

Nehmen Sie ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Sybille wahr,

 

Tel. 069 49896929